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Allgemeine Vertragsbedingungen der Harcz & Partner Kft.

1. Geltung

Terms Die Geltung der gegenwärtigen Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) breitet sich auf das für die Ausführung der Übersetzungsaufgaben zwischen den Partnern zustande gekommene Unternehmerrechtsverhältnis aus. Die Partner können von den Bestimmungen des gegenwärtigen AVB mit einem übereinstimmenden Willen schriftlich abweichen, in dem Fall tritt an die Stelle der Bestimmungen des AVB die Vereinbarung der Partner.

2. Gegenstand der AVB

Auftraggeber und die Harcz & Partner Kft. Übersetzungsbüro (2092 Budakeszi, Kert utca 36.; Handelsregisternummer.: CG.01-09-363595; Steuernummer: HU 10958045-2-13; im Weiteren: Auftragnehmer) vereinbaren, dass der Auftragnehmer zu dem von den Partnern vereinbarten Termin die Übersetzung des von der Auftraggeber zur Verfügung gestellten Textes in der Ausgangssprache in die Zielsprache ausführt.

3. AUSBREITUNG UND CHARAKTER DER DIENSTLEISTUNG

3.1 Mangels sonstiger Vereinbarung sind in Verbindung mit der Dienstleistung die nachfolgenden Bedingungen geltend.

3.2 Der Auftragnehmer legt fest, dass der Auftraggeber in der Bestellung das Ziel der Übersetzung mitteilt. Diese können zum Beispiel die Folgenden sein:

3.2.1 zur ausschließlichen Information, 

3.2.2 zur Veröffentlichung, zur Ausgabe anderen Ziels oder zum Werbezweck, 

3.2.3 im Interesse rechtlicher Verwendung, z.B. zu Patent- und/oder anderen Verfahren, 

3.2.4 für sonstige solche Zwecke, die der sich mit der Übersetzung des Textes beschäftigende Übersetzer beachten muss.

3.3 Wenn der Auftraggeber die Übersetzung zu einem von dem in der Bestellung abweichenden Ziel verwendet, belasten die sich aus der Verwendung zu einem abweichenden Zweck entstandenen Schaden oder Folgen den Auftraggeber.

3.4 Wenn das Ziel der Übersetzung in der Bestellung dem Auftragnehmer – trotz seines Wunsches – nicht mitgeteilt wurde, dann muss der Auftragnehmer die Übersetzung entsprechend seines besten Wissens vornehmen, als wenn eine Übersetzung zum Informationsziel laut des Punktes 3.2.1. des Übersetzungsbüros bestellt worden wäre.

3.5 Der Auftragnehmer übernimmt für die Übersetzung der in dem Dokument vorkommenden, seinem Wortschatz noch nicht eigenen Terminologien keine Verantwortung, außer wenn der Auftraggeber diese Terminologien gemeinsam mit der Bestellung dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt hat.

4. Verlauf der Bestellung, die Erfüllung des Auftragnehmers, Kooperation der Partner

4.1. Auftraggeber lässt dem Auftragnehmer die Bestellung und den zu übersetzenden Text per Email, eventuell auf dem Postwege, mit dem Kurier oder persönlich zu seinen eigenen Kosten zukommen, der die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt. Der Unternehmervertrag bezüglich der Anfertigung der konkreten Übersetzung kommt dann zustande, wenn sich die Partner bezüglich des Gegenstandes, Termins und der Gebühr der Übersetzung schriftlich vereinbart haben, und der zu übersetzende Text bei dem Auftragnehmer eingetroffen ist. Alle aus dem Verschicken des zu übersetzenden Textes entspringenden Risiken, so besonders das Risiko des verspäteten Eintreffens, des Verlusts, der Beschädigung, Vernichtung belastet den Auftraggeber. Wenn wegen der Unlesbarkeit des zu übersetzenden Textes  oder eines sonstigen Fehlers ein wiederholtes Schicken notwendig sein sollte, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren.

4.2. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Vertretungsberechtigung der im Namen des Auftraggebers verfahrenden Person zu überprüfen; der Auftraggeber kann sich nicht auf das Fehlen des Vertretungsrecht einer solchen Person oder deren Übertretung nach der Bestätigung der abgegebenen Bestellung, dann der zum von dem Übersetzer sogar teilweisen Erfüllung der ausgeführten Arbeit im Interesse der Umgehung oder Senkung der Zahlung der Unternehmergebühr beziehen.

4.3. Wenn der Auftraggeber die aufgrund seiner früheren Bestellungen in Rechnung gestellten Unternehmensgebühren nicht restlos bezahlt hat, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die weiteren Bestellungen bis zur vollkommenen Zahlung der Unternehmensgebühren abzulehnen.

4.4. Im Falle eines ein spezielles Fachwissen beanspruchenden Fachtextes bestimmt der Auftraggeber eine fachliche Kontaktperson, mit der der Auftragnehmer eine terminologische Abstimmung treffen kann. Wenn der Auftraggeber an der Übersetzung gewisser Ausdrücke auf eine bestimmte Weise festhält, so ist er verpflichtet, die in dem gegebenen Thema eventuell früher gefertigten Übersetzungen, weiterhin die zur Verfügung stehenden Sammlungen der Fachausdrücke, Fachwörter dem Auftragnehmer zu schicken.

4.5. Der Auftragnehmer kann im Laufe der Erfüllung des Auftrags Subunternehmer in Anspruch nehmen. Für die Tätigkeit der Subunternehmer ist der Auftragnehmer so verantwortlich, als wenn er selbst verfahren wäre.

4.6. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Übersetzung in einer guten Qualität, auf eine zum Zweck der Übersetzung taugliche Art und Weise zu leisten. Für die Übersetzung der in dem zu übersetzenden Text vorkommenden eigenen Terminologie ist der Auftragnehmer nur dann verpflichtet, wenn der Auftraggeber gleichzeitig mit dem Schicken des zu übersetzenden Textes auch die Übersetzung der Terminologien den Auftragnehmer zur Verfügung stellt.

4.7. Auftraggeber ist verpflichtet, die von dem Auftragnehmer ausgeführte Arbeit unverzüglich zu überprüfen.

4.8. Der Auftragnehmer lässt dem Auftraggeber die ihm geschickten Texte gleichzeitig mit dem Schicken des übersetzten Textes – entsprechen der Bitte des Auftraggebers – zukommen, vernichtet sie oder bewahrt sie für einen Zeitraum von 3 Monaten auf.

4.9 Die Voraussetzung der Einhaltung der Erfüllungsfrist ist, dass im Einklang mit der Bestellung bei dem Auftragnehmer alle zur Übersetzung notwendigen Dokumente eintreffen. Wenn diese Bedingungen nicht rechtzeitig erfüllt werden, dann verlängert sich die Erfüllungsfrist in der entsprechenden Höhe.

4.10 In jenem Fall, wenn der Auftragnehmer noch nicht mit der Arbeit begonnen hat, aber der Auftraggeber den schon bestellten Übersetzungsauftrag zurückzieht, dann hat er dem Auftragnehmer 10% des Nettowertes der Beauftragung als Löschungsgebühr zu zahlen.

5. Der Betrag der Unternehmensgebühr, kostenlose Dienstleistungen, Zahlungsbedingungen

5.1. Der Betrag der Unternehmensgebühr und der Dringlichkeitsaufpreis ist in dem auf der Webseite des Auftragnehmers http://www.translationcompany.org veröffentlichen jeweiligen Preisliste enthalten. Die in der Preisliste enthaltenen Preise enthalten nicht den Betrag der Mehrwertsteuer. Die Partner können in einer gesonderten Vereinbarung von den in der Preisliste enthaltenen Preisen abweichen. Ein Preisangebot ist in seiner schriftlichen, elektronischen Form und ab der Ausgabe des Preisangebots maximal 1 Woche gültig.

5.2. Bei der Bestimmung der Unternehmensgebühr ist die mit den Leerzeichen gerechnete Anschlagszahl des Textes der (übersetzten) Zielsprache richtungweisend. [Die Anschlagzahl zeigt der Menüpunkt der MS Word Dokumente „Extras/Wörter zählen/Zeichen (mit Leerzeichen)“ ]

5.3. Der Auftragnehmer rechnet für das Schreiben der Texte mit dem PC, für  das einfache Formen ohne Abbildungen und Tabellen (Formieren der Absätze, Hervorhebung, Texteile mit Schrägbuchstaben), für die Überprüfung der Rechtschreibung, für Korrektur, für die Weiterleitung in elektronischer Form (in erster Linie per Email, eventuell CD) keine Gebühren auf. Wenn die Weiterleitung nicht auf dem elektronischen Wege vorgenommen wird, so trägt der Auftraggeber die Kosten der Weiterleitung (Kurier, Post usw.) der ausgeführten Arbeit.

5.4. Eine eventuelle Beanstandung in Verbindung mit der angefertigten Übersetzung berechtigt den Auftraggeber nicht zur Rückhaltung der Zahlung.

5.5 Wenn der Auftraggeber das zu übersetzende Dokument dem Auftragnehmer bei der Bitte um Erstellung eines Angebots nicht zur Verfügung stellt, erteilt der Auftragnehmer nur ein informatives Preisangebot, das er beim Eintreffen der Bestellung unter der Kenntnis des genannten Hilfsmaterials oder des zu übersetzenden Dokuments entweder bestätigt oder er erteilt ein neues, verpflichtend geltendes Preisangebot und beginnt nach deren Annahme mit der Arbeit.

5.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem Erhalt der Rechnung des Auftragnehmers die Unternehmensgebühr mit einer Überweisung auf das von dem Auftragnehmer angegebene Bankkonto zu überweisen. Der Auftragnehmer hat das Recht, im Falle einer Bestellung einer Übersetzung von mehr als 50 Tausend Anschlägen eine entsprechende Teilzahlung bzw. Bargeldzahlung zu erbeten. Im Falle einer verspäteten Erfüllung ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer  einen um 25 % erhöhten Betrag des im betreffenden Kalenderhalbjahrs der Verspätung vorangegangenen letzten Tages gültigen Eckzins der Notenbank zu zahlen. Der Verspätungszins ist ab dem Tag der Verspätung gültig.

5.6. Wenn der Auftraggeber nach der Bestellung aus einem von der fehlerhaften oder verspäteten Erfüllung des Auftragnehmers außen liegenden  Grund von dem Vertrag zurücktritt, ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer die im Interesse der Ausführung der Übersetzung bei dem Auftragnehmer aufgetretenen, bescheinigten Kosten, sowie die für die bis zum Zeitpunkt des Rücktritt schon ausgeführte Übersetzung zustehende Unternehmensgebühr und den eventuellen weiteren Schaden des Auftragnehmers zu zahlen.

5.7. Für die Durchsicht der von anderen ausgeführte schriftlichen Übersetzung kann der Auftragnehmer die entsprechende Übersetzungsgebühr anrechnen.

5.8. Im Falle einer Zahlungsverspätung kann der Beauftragte die Erfüllung einer neueren Beauftragung ruhen lassen. Der Auftragnehmer behält sich im Falle einer Zahlungsverspätung des Auftraggebers das Recht aufrecht, dass er die sich bei ihm befindenden sonstigen Übersetzungsaufträge bis zur Erfüllung aufschiebt. Diese Bedingnis bezieht sich auch auf jene Bestellungen des Auftraggebers, auf die sich die Partner in der Bestellung auf einen festgemachten Liefertermin geeinigt haben.

5.9. Die Dienstleistung des Auftragnehmers gilt als geistige Schöpfung. Der Auftragnehmer behält sich seine mit der Verwendung der geistigen Schöpfung verbundenen Rechte bis zur vollkommenen Zahlung der Rechnung aufrecht. Die Genehmigung zur Verwendung kann nur mit der vollkommenen Bezahlung der Rechnung als erteilt betrachtet werden.

6. Garantie, Verantwortung

6.1. Der Auftraggeber garantiert dafür, dass er berechtigt ist, die den Gegenstand des Auftrags bildende Tätigkeit frei von allen Einschränkungen bei dem Auftragnehmer zu bestellen. Wenn eine Drittperson dem Auftragnehmer gegenüber wegen der Verletzung seiner Verfasserrechte oder aus einem anderen Grund einen Anspruch geltend macht, verpflichtet sich der Auftraggeber, dass er von der Erfüllung solcher Ansprüche den Auftragnehmer befreit. Wenn gegen den Auftragnehmer ein Prozessverfahren eingeleitet wird,  so tritt der Auftraggeber auf die Bitte des Auftragnehmers an der Seite des Auftragnehmers in einen Prozess, und unterstützt in allem den Auftragnehmer.  

6.2. In Verbindung mit der Übersetzung von schwer lesbaren (handschriftlich, oder verwaschen) bzw. sinnwidrigen Dokumenten kann dem Auftragnehmer gegenüber keinerlei Garantierecht geltend gemacht werden. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Verantwortung für die Übersetzungsfehler, die aus dem in der zur Übersetzung übergebenen Text auftretenden Fehlern, Auslass, Doppeldeutigkeit, auch in der Ausgangssprache nicht deutbaren Text entspringen.

6.3. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass das Verschicken der zu übersetzenden und der übersetzten Texte per Email, als nicht geheime Anlage die Geheimhaltung des Textes nicht sichert, Drittpersonen können an den Text gelangen, den kennen lernen.  Die Weiterleitung per Email geschieht zum Risiko des Auftraggebers, für die daraus entstehenden Schäden ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich. Es wird empfohlen die vertraulichen Dokumente – aufgrund einer gesonderten Vereinbarung – geheim weiterzuleiten. Der Auftraggeber übernimmt das Verschicken in einer Email-Nachricht zu seinem eigenen Risiko, bzw. bittet darum. Für die daraus entstandenen Schäden ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich. Der Auftragnehmer ist weiterhin nicht für die eventuellen Schäden der in einem Email geschickten Texte und für das Eintreffen dieser zum Termin bei dem Auftraggeber verantwortlich, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Übersetzung vor der Frist per Email geschickt hat.

6.4. Wenn der Auftraggeber die Übersetzung mit einer Dringlichkeit bestellt, schließt das notwendigerweise die Kontrolltätigkeit eines hohen Niveaus entsprechend der üblichen Praxis des Auftragnehmers aus.

6.5. Für die Umrechnung der Zahlen, Maße, Devisen und Ähnliches übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Verantwortung.

6.6. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Übersetzung mit einer entsprechenden Umsicht auszuführen, aber er kann nicht dazu verpflichtet werden, dass er den subjektiven Erwartungen des Auftraggebers entspricht.

7. Verspätete und fehlerhafte Erfüllung

7.1. Im Falle einer verspäteten Erfüllung des Auftragnehmers – wenn der der Auftragnehmer seine Verspätung nicht entschuldigen kann – kann der Auftraggeber von dem Vertrag zurücktreten.

7.2. Der Auftraggeber kann jeden in Verbindung mit der Qualität der Übersetzung stehenden Einwand innerhalb von 8 Tagen nach dem Erhalt des übersetzten Textes dem Auftragnehmer gegenüber geltend machen. Diese Zeit steht auch zur Meldung eventueller Schadensansprüche zur Verfügung. 

7.3. der Auftraggeber ist verpflichtet, die eventuellen Übersetzungsmängel, Fehler, bzw. den Charakter des Fehlers genau zu kennzeichnen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Fehler innerhalb der mit dem Auftraggeber vereinbarten Zeit auszubessern. Wenn die Partner bezüglich dieser Frist oder für die Beseitigung der Mängel kein Übereinkommen vereinbaren können, bittet der Auftraggeber eine Drittperson, so wird der Auftragnehmer von der Berichtigungspflicht befreit. Wenn der Auftragnehmer den Fehler innerhalb der vereinbarten Frist ausbessert, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Gesamtbetrag der Rechnung zu zahlen.

7.4. Wenn der Auftragnehmer die Fehler innerhalb der verlängerten Frist nicht ausbessert, kann der Auftraggeber von dem Vertrag zurücktreten, in dem Fall darf er die fertig gestellte Übersetzung bzw. deren Kopie nicht verwenden. Im Falle eines unbedeuteten Fehlers (d.h. wenn in dem gefertigten Text ein nicht bemerkbarer, nicht sinngemäßer Übersetzungsmangel ist) steht dem Auftraggeber das Rücktrittsrecht nicht zu.

7.5. Stilistische Ausbesserungen (Änderungen), bzw. eigene Fachausdrücke (besonders zweiggerechte, oder von dem Auftraggeber gebrachte, oder interne Fachausdrücke) können nicht als Übersetzungsfehler betrachtet werden, außer wenn der Auftraggeber diese gleichzeitig mit der Bestellung dem Auftragnehmer mitgeteilt hat.

8. Schadenersatz

Der Auftraggeber kann nur in jenem Fall von einem Schadenersatz wegen einer nicht entsprechenden Qualität der Übersetzung dem Auftragnehmer gegenüber gebrauch machen, wenn er die Ausbesserung laut Punkt 7.3. in Anspruch genommen hat, aber das zu keinem Ergebnis geführt hat. Im Falle einer eventuellen verspäteten oder fehlerhaften Erfüllung übernimmt der Auftragnehmer eine Vergütung für den bewiesenen Schaden bis zu 50% der Auftragsgebühr, aber maximal bis zu einer Wertgrenze von 50.000 HUF pro Übersetzung.

9. VIS MAJOR

Vis Major löst den Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer auf Der Auftragnehmer kann seine Kosten, bzw. den Gegenwert der Teilerfüllung fordern.

10. Sonstige Verfügungen

10.1. Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Auftragnehmer sich auf die für die für den Auftraggeber ausgeführte Arbeit als Referenz mit der Angabe des Auftraggebers berufen kann.

10.2. In Verbindung mit dem Gegenstand des Auftrags belasten alle, eventuellen Verfasserrechtsverantwortungen und Pflichten den Auftraggeber.

10.3. Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm im Laufe der Erfüllung des Auftrags zur Kenntnis gekommenen Geschäftsgeheimnisse auch nach der Erfüllung zu bewahren, weiterhin auch die seinen Mitarbeitern und Subunternehmern zur Kenntnis gegebenen Daten und Informationen geheim zu behandeln.

10.4. Der Auftraggeber kann die Angestellten des Auftragnehmers, die zur Erfüllung in Anspruch genommenen Vertragspartner mit der Umgehung des Auftragnehmers nicht zu einer Übersetzung, bzw. einer Ausführung einer damit verbundenen Ergänzungs-, Vermittlungstätigkeit auffordern. Diese Personen kann der Auftraggeber ausschließlich für die in den gegenwärtigen Allgemeinen Vertragsbedingungen geregelte Arbeitsvollendung laut des Auftrags in Anspruch nehmen. Wenn der Auftraggeber seine Pflicht verletzt, belastet ihn bezüglich des Auftragnehmers eine vollkommener Schadenersatzverantwortung, im Kreise derer er verpflichtet ist, dem Auftragnehmer jenen Betrag zu zahlen, den der Auftraggeber im Falle einer  Bestellung bei dem Auftragnehmer dem Auftragnehmer hätte zahlen müssen.

10.5. Die Partner klären ihre eventuellen Streitfragen, die aus dem Auftragrechtsverhältnis zustande gekommen sind, auf einem friedlichen Wege. Für den Fall der Erfolglosigkeit der Klärung bestimmen die Partner – abhängig vom Wert des Prozessgegenstandes – die ausschließliche Zuständigkeit des Orts- bzw. Bezirksgerichts des Sitzes des Auftragnehmers.

11. AUS DEM VERTRAG ENTSPINGENDE PFLICHTEN

Die Ungültigkeit der einzelnen Punkte des Vertrags betreffen nicht die übrigen Punkte des Vertrags. 
1. April, 2016

 

Referenzen

Johann (Auftraggeber)

Deutschland

Hallo, Daniel!

Vielen Dank für die schnelle Lieferung und die hohe Qualität der Übersetzung.

MfG:

Johann

 

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